Impressum & AGBs


Panorama-Hotel Kochsberg
Kochsberg 1 | 37276 Meinhard-Grebendorf
Tel 05651 3394060 | Fax 05651 3394059
E-Mail info@kochsberg.de

Ein Betrieb der
Werraland-Beschäftigungsgesellschaft GmbH
Hessenring 1 | 37269 Eschwege
E-Mail: info@webeg-eschwege.de
Internet: www.webeg-eschwege.de

Geschäftsführer: Georg Forchmann


Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE253461713

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Georg Forchmann

Werraland-Beschäftigungsgesellschaft GmbH
Hessenring 1
37269 Eschwege

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Redaktion:
Lars Winter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: lars.winter@werraland.de

Konzeption & Produktion:
ConRat WebSolutions GmbH
Niederhoner Str. 54, 37269 Eschwege
Telefon: 05651 9529126
http://www.some-solutions.de

 

AGBs

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag  

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe  

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)  

Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtungen des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtungen des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Stornobedingungen Hotel Kochsberg:  

Storno bis und mit 20. Tag vor Anreise: Kostenlos
Storno 19 - 10 Tage vor Anreise: 50 % von ÜF
Storno 9 - 5 Tage vor Anreise: 65 % von ÜF
Storno 4 - 0 Tage vor Anreise und No Show: 80 % von ÜF